Kommende Veranstaltungen


Vor-Ort-Beratungen


Am 30.04.2025: Vor-Ort-Beratungen gemeinsam mit dem ArL

Private Projektträger*innen können eine kostenlose Vor-Ort-Beratung

für die Antragstellung im Rahmen der Dorfentwicklung erhalten.

Melden Sie sich zur Terminvereinbarung bis zum 28.03.2025 bei:



Lena Nordhausen 

T.: +49 421/2032789 

E.: lena.nordhausen@sweco-gmbh.de 

E-Mail schreiben

06.05.2025: Örtzetal-Forum zum Thema Alternative Wohnformen


Uhrzeit: 18:00 - 20:00 Uhr

Ort: Ev. Bildungszentrum Hermannsburg, Lutterweg 16, Hermannsburg


Die LAG Kulturraum Oberes Örtzetal lädt herzlich alle Interessierten zu ihrem ersten thematischen Örtzetal-Forum ein.

Viele Menschen beschäftigen sich damit, wie sie eigentlich zukünftig wohnen wollen, vor allem im Alter. Im zu großen Haus bleiben? Die Wohnung alleine bewohnen? Gar ein Pflegeheim beziehen? Mittlerweile gibt es darüber hinaus vielfältige Alternativen. Diese werden gemeinsam mit Ihnen in den Blick genommen.


Um was geht’s?

Wir haben Andrea Beerli von der Beratungsstelle Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter als Referentin gewonnen. Sie bringt Antworten mit auf Fragen wie: Was sind eigentlich alternative oder neue Wohnformen? Wie können sie aussehen? Wie kann man sie umsetzen? Und Andrea Beerli bringt anschauliche Beispiele von Wohnideen aus dem ländlichen Raum mit, die uns inspirieren können. Zum Beispiel, wie in einem ehemals landwirtschaftlich genutztem Gebäude attraktiver altengerechter Wohnraum entstehen kann. Und vieles mehr. 


Ansprechpartnerin:

Karen Dörrer

Tel. 0511/590974-33
doerrer@koris-hannover.de

Förderantragstellung


Die Antragstellung ist jährlich zum 30.09. bis 2029 möglich. Hierzu den Förderantrag bei der jeweiligen Gemeinde im Bauamt bis zum 15.09. einreichen.


Die Gemeinde schreibt eine kurze Stellungnahme in den Förderantrag. Die Anträge werden gesammelt beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg fristgerecht eingereicht. Dies kann nur erfolgen, wenn der Antrag rechtzeitig der Gemeinde vorliegt. Der Antrag muss am 30.09. dem ArL vorliegen, ansonsten erfolgte keine fristgerechte Einreichung und der Antrag kann nicht bearbeitet werden. Der/die Antragsteller*in ist selbst für die fristgerechte Einreichung verantwortlich.


Die Adresse des ArL lautet:


Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg 

Adolph-Kolping-Str. 12 

21337 Lüneburg


Bei Fragen wenden Sie sich an die Umsetzungsbegleitung.