Kommende Termine


Förderantragstellung


Postalische Antragstellung über die Gemeinde

Der Förderantrag ist bis zum 15.09. bei der jeweiligen Gemeinde im Bauamt einzureichen. Die Gemeinde fügt dem Antrag eine kurze Stellungnahme bei. Anschließend müssen Sie den gesamten Antrag gebündelt an das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg weiterleiten. Voraussetzung dafür ist, dass der Antrag rechtzeitig bei der Gemeinde eingeht.

Damit der Antrag fristgerecht berücksichtigt werden kann, muss er dem ArL spätestens am 30.09. vorliegen. Andernfalls gilt er nicht als fristgerecht eingereicht und kann nicht bearbeitet werden. Für die rechtzeitige Einreichung ist die antragstellende Person selbst verantwortlich.


Die Adresse des ArL lautet:


Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg

Geschäftsstelle Verden

Eitzer Straße 34

27283 Verden


Online-Antrag
Der Förderantrag ist online bis spätestens
30.09. hochzuladen. Der Antrag wird dabei sowohl an das ArL als auch automatisch an die Gemeinde übermittelt, die ihre Stellungnahme direkt im Verfahren einträgt. Auch hier muss der Antrag spätestens am 30.09. beim ArL eingehen, da er andernfalls nicht fristgerecht eingereicht ist und nicht bearbeitet werden kann. Für die fristgerechte Einreichung ist die antragstellende Person selbst verantwortlich.


Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Umsetzungsbegleitung.