Kommende Termine
Förderantragstellung
Die Antragstellung ist jährlich zum 30.09. bis 2029 möglich. Hierzu den Förderantrag bei der jeweiligen Gemeinde im Bauamt bis zum 15.09. einreichen.
Die Gemeinde schreibt eine kurze Stellungnahme in den Förderantrag. Die Anträge werden gesammelt beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg fristgerecht eingereicht. Dies kann nur erfolgen, wenn der Antrag rechtzeitig der Gemeinde vorliegt. Der Antrag muss am 30.09. dem ArL vorliegen, ansonsten erfolgte keine fristgerechte Einreichung und der Antrag kann nicht bearbeitet werden. Der/die Antragsteller*in ist selbst für die fristgerechte Einreichung verantwortlich.
Die Adresse des ArL lautet:
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Adolph-Kolping-Str. 12
21337 Lüneburg
Bei Fragen wenden Sie sich an die
Umsetzungsbegleitung.

